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   BPatG, 19.11.2019 - 4 Ni 4/18 (EP)   

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BPatG, 19.11.2019 - 4 Ni 4/18 (EP) (https://dejure.org/2019,52967)
BPatG, Entscheidung vom 19.11.2019 - 4 Ni 4/18 (EP) (https://dejure.org/2019,52967)
BPatG, Entscheidung vom 19. November 2019 - 4 Ni 4/18 (EP) (https://dejure.org/2019,52967)
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  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus BPatG, 19.11.2019 - 4 Ni 4/18
    Zu betonen ist auch (siehe Urteile des Senats vom 22.8.2018, 4 Ni 10/17 (EP) und vom 17.12.2018, 4 Ni 16/17 (EP)), dass zwar bei Widersprüchen zwischen den Patentansprüchen und der Beschreibung solche Bestandteile der Beschreibung, die in den Patentansprüchen keinen Niederschlag gefunden haben, grundsätzlich nicht in den Patentschutz einbezogen sind und die Beschreibung nur insoweit berücksichtigt werden darf, als sie sich als Erläuterung des Gegenstands des Patentanspruchs lesen lässt (BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung) und auch die subjektiv im Patent genannte Aufgabe angesichts des Vorrangs des Patentanspruchs nicht zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortsinn des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen darf (BGHZ 211, 1 - Pemetrexed, unter Hinweis auf Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung; Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 113/11, GRUR 2012, 1122.
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BPatG, 19.11.2019 - 4 Ni 4/18
    Insoweit kann die Patentschrift im Hinblick auf die gebrauchten Begriffe auch ihr eigenes Lexikon darstellen (BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube; Mitt. 2000, 105 - Extrusionskopf).
  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit

    Auszug aus BPatG, 19.11.2019 - 4 Ni 4/18
    Zu betonen ist auch (siehe Urteile des Senats vom 22.8.2018, 4 Ni 10/17 (EP) und vom 17.12.2018, 4 Ni 16/17 (EP)), dass zwar bei Widersprüchen zwischen den Patentansprüchen und der Beschreibung solche Bestandteile der Beschreibung, die in den Patentansprüchen keinen Niederschlag gefunden haben, grundsätzlich nicht in den Patentschutz einbezogen sind und die Beschreibung nur insoweit berücksichtigt werden darf, als sie sich als Erläuterung des Gegenstands des Patentanspruchs lesen lässt (BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung) und auch die subjektiv im Patent genannte Aufgabe angesichts des Vorrangs des Patentanspruchs nicht zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortsinn des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen darf (BGHZ 211, 1 - Pemetrexed, unter Hinweis auf Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung; Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 113/11, GRUR 2012, 1122.
  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Auszug aus BPatG, 19.11.2019 - 4 Ni 4/18
    Dies begründet jedoch keine neuheitsschädliche Offenbarung der erfindungsgemäßen Lehre, und zwar unabhängig davon, ob bzw. inwieweit Parameterangaben darin enthaltene Einzelwerte oder Teilbereiche offenbaren, ob insoweit abweichend von der früheren Rspr. und der Erkenntnis folgend, dass es sich auch beim Erfordernis der Neuheit um einen patentrechtlichen Begriff normativen Charakters handelt (so BGHZ 170, 215 = GRUR 2007, 404, Rn. 24 - Carvedilol II), weniger auf die Denklogik früherer Rspr. des BGH als auf eine gebotene normative Betrachtung abzustellen ist, vergleichbar dem Lösungsansatz des EPA, welche darüber entscheidet, ob dem Erfordernis einer unmittelbaren und eindeutigen und auch individualisierten Offenbarung (hierzu bspw. Senat Urt. v. 8.5.2018, 4 Ni 63/16 (EP)) ausreichend Rechnung getragen ist (hierzu ausführlich Senat Urt. v. 02.07.2018, 4 Ni 8/17; BlPMZ 2017, 211 - Bioreaktor).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus BPatG, 19.11.2019 - 4 Ni 4/18
    Zu betonen ist auch (siehe Urteile des Senats vom 22.8.2018, 4 Ni 10/17 (EP) und vom 17.12.2018, 4 Ni 16/17 (EP)), dass zwar bei Widersprüchen zwischen den Patentansprüchen und der Beschreibung solche Bestandteile der Beschreibung, die in den Patentansprüchen keinen Niederschlag gefunden haben, grundsätzlich nicht in den Patentschutz einbezogen sind und die Beschreibung nur insoweit berücksichtigt werden darf, als sie sich als Erläuterung des Gegenstands des Patentanspruchs lesen lässt (BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung) und auch die subjektiv im Patent genannte Aufgabe angesichts des Vorrangs des Patentanspruchs nicht zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortsinn des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen darf (BGHZ 211, 1 - Pemetrexed, unter Hinweis auf Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung; Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 113/11, GRUR 2012, 1122.
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11

    Palettenbehälter II

    Auszug aus BPatG, 19.11.2019 - 4 Ni 4/18
    Zu betonen ist auch (siehe Urteile des Senats vom 22.8.2018, 4 Ni 10/17 (EP) und vom 17.12.2018, 4 Ni 16/17 (EP)), dass zwar bei Widersprüchen zwischen den Patentansprüchen und der Beschreibung solche Bestandteile der Beschreibung, die in den Patentansprüchen keinen Niederschlag gefunden haben, grundsätzlich nicht in den Patentschutz einbezogen sind und die Beschreibung nur insoweit berücksichtigt werden darf, als sie sich als Erläuterung des Gegenstands des Patentanspruchs lesen lässt (BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung) und auch die subjektiv im Patent genannte Aufgabe angesichts des Vorrangs des Patentanspruchs nicht zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortsinn des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen darf (BGHZ 211, 1 - Pemetrexed, unter Hinweis auf Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung; Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 113/11, GRUR 2012, 1122.
  • BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97

    Nichtigkeit eines Patents für einen "Extrusionskopf

    Auszug aus BPatG, 19.11.2019 - 4 Ni 4/18
    Insoweit kann die Patentschrift im Hinblick auf die gebrauchten Begriffe auch ihr eigenes Lexikon darstellen (BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube; Mitt. 2000, 105 - Extrusionskopf).
  • BPatG, 22.08.2018 - 4 Ni 10/17

    Zigarettenpackung - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Zigarettenpackung

    Auszug aus BPatG, 19.11.2019 - 4 Ni 4/18
    Zu betonen ist auch (siehe Urteile des Senats vom 22.8.2018, 4 Ni 10/17 (EP) und vom 17.12.2018, 4 Ni 16/17 (EP)), dass zwar bei Widersprüchen zwischen den Patentansprüchen und der Beschreibung solche Bestandteile der Beschreibung, die in den Patentansprüchen keinen Niederschlag gefunden haben, grundsätzlich nicht in den Patentschutz einbezogen sind und die Beschreibung nur insoweit berücksichtigt werden darf, als sie sich als Erläuterung des Gegenstands des Patentanspruchs lesen lässt (BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung) und auch die subjektiv im Patent genannte Aufgabe angesichts des Vorrangs des Patentanspruchs nicht zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortsinn des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen darf (BGHZ 211, 1 - Pemetrexed, unter Hinweis auf Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung; Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 113/11, GRUR 2012, 1122.
  • BPatG, 11.10.2016 - 4 Ni 7/15

    Bioreaktor

    Auszug aus BPatG, 19.11.2019 - 4 Ni 4/18
    Dies begründet jedoch keine neuheitsschädliche Offenbarung der erfindungsgemäßen Lehre, und zwar unabhängig davon, ob bzw. inwieweit Parameterangaben darin enthaltene Einzelwerte oder Teilbereiche offenbaren, ob insoweit abweichend von der früheren Rspr. und der Erkenntnis folgend, dass es sich auch beim Erfordernis der Neuheit um einen patentrechtlichen Begriff normativen Charakters handelt (so BGHZ 170, 215 = GRUR 2007, 404, Rn. 24 - Carvedilol II), weniger auf die Denklogik früherer Rspr. des BGH als auf eine gebotene normative Betrachtung abzustellen ist, vergleichbar dem Lösungsansatz des EPA, welche darüber entscheidet, ob dem Erfordernis einer unmittelbaren und eindeutigen und auch individualisierten Offenbarung (hierzu bspw. Senat Urt. v. 8.5.2018, 4 Ni 63/16 (EP)) ausreichend Rechnung getragen ist (hierzu ausführlich Senat Urt. v. 02.07.2018, 4 Ni 8/17; BlPMZ 2017, 211 - Bioreaktor).
  • BPatG, 17.12.2018 - 4 Ni 16/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Diagnose von Sepsis und

    Auszug aus BPatG, 19.11.2019 - 4 Ni 4/18
    Zu betonen ist auch (siehe Urteile des Senats vom 22.8.2018, 4 Ni 10/17 (EP) und vom 17.12.2018, 4 Ni 16/17 (EP)), dass zwar bei Widersprüchen zwischen den Patentansprüchen und der Beschreibung solche Bestandteile der Beschreibung, die in den Patentansprüchen keinen Niederschlag gefunden haben, grundsätzlich nicht in den Patentschutz einbezogen sind und die Beschreibung nur insoweit berücksichtigt werden darf, als sie sich als Erläuterung des Gegenstands des Patentanspruchs lesen lässt (BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung) und auch die subjektiv im Patent genannte Aufgabe angesichts des Vorrangs des Patentanspruchs nicht zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortsinn des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen darf (BGHZ 211, 1 - Pemetrexed, unter Hinweis auf Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung; Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 113/11, GRUR 2012, 1122.
  • BPatG, 02.07.2018 - 4 Ni 8/17
  • BPatG, 08.05.2018 - 4 Ni 63/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "A flexible expandable stent (europäisches

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